1897 i
Gesetsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
6. Stück vom Jahre 1897.
.'# VII. Ministerialbekanntmachung
vom I1. Mai 1997,
betreffend die Annahme der in Frankenhausen erscheinenden Franken-
häuser Zeitung als amtliches Nachrichtsblatt für die Unterherrschaft
des Fürstenthums an Stelle des bisher als solches geltenden Franken-
häuser Intelligengblattes.
Vom I. Juli d. J. ab tritt die in Franleuhausen erschrinende Frankenhänser
Zeitung alo amtlicher Nachrichtsblatt für die Unterherrschaft des Fürstenthums
an die Stelle des bisher als solches geltenden Frankenhäufser Intelligenzblattes.
Sämmtliche Vehörden bezw. die eine solche vertretenden Bramten, die Ge
meinden, Kirchen und Schulen, soweit denselben die Verpflichiung zum Halten des
Frankenhäuser Intelligenzblattes oblag, sind unnmehr verpflichtel, an Stelle deos
letzteren vom I. Juli d. J. ab die Franlenhäuser Zeitung zu halten. Dieselben
werden zugleich angewiesen, von dem gleichen Zeitnunkte ab alle amtlichen Ve
kanntmachungen nicht mehr in dem seiner amtlichen Eigenschaft nunmehr entkleideten
Frankenhäuser Intelligenzblatte, sondern ausschließlich in der Frankenhäuser Zeitung
Zu veröffentlichen, soweit nicht durch Gesetze vder Verordnungen eine Veröffentlichung
in weiteren Zeitungen ausdrücklich angeordnet ist.
Rudolstadt, den 11. Mai 1897.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
u. Starck.
Fürstl. Sc#arzb. Rudolst. (esetziammlung I.VIII. 6
Aushegeben in Bdolftadt ais 16. Mai 1897.