1897 1
(PR) für „Post eingeschrieben“,
(XP) für „Eilbote bezahlt“,
(RXL) für „Antwort und Bote bezahlt“,
(RO) für „offen zu bestellen“,
(Mh) für „eigenhändig zu bestellen“.
(TR) für „telegraphenlagernd“,
(D) für „postlagernd“,
(PG) für „postlagernd eingeschrieben“,
(IMN) für „N Aufschriften“.
V. Die Aufschrift muß alle Augaben enthalten, welche nöthig sind, um die
Uebermittelung des Telegramms an dessen Bestimmung zu sichern, und ferner so
beschaffen sein, daß die Besltellung an den Empsänger ohne Nachforschungen und
Rückfragen erfolgen kann. Sie muß für die groszen Städte die Straße und die
Hausnummer nachweisen oder in Ermangelung dieser Angaben Näheres über die
Berussart des Empfängers oder andere zweckentsprechende Mittheilungen enthalten.
Selbst für kleinere Orte ist es wünschenswerth, daß dem Namen des Empfängers
eine ergänzende Bezeichnung beigefügt wird, welche geeignet ist, im Falle einer
Entstellung des Eigennamens der Bestimmungsanstalt für die Ermittelung des
Empfängers einen Anhalt zu gewähren. Die genaue Bezeichnung der geogra-
phischen Lage des Bestimmungsorts ist erforderlich, sofern ein Zweifel über die
dem Telegramm zu gebende Richtung bestehen kann, namentlich bei gleichlautenden
Ortsbezeichunugen.
VI Die Aufgabe von Telegrammen mit der Bezeichuung „bahnhoflagernd“
ist zulässig.
VII Die Anwendung einer abgekürzten Aufschrift ist zulässig, wenn dieselbe
vorher seitens des Empfängero mit der Telegraphenanstalt seines Wohnortes ver-
einbart worden ist. Demjenigen Korrespondenten, welcher eine mit der Telegraphen-
anstalt vereinbarte abgekürzte Aufschrift hinterlegt hat, ist gestattet, diese Aufschrift
in den für ihn bestimmten Telegrammen an Stelle des vollen Namens und der
Wohnungsangabe anwenden zu lassen. Der Name der Bestimmungs-Telegrapheu-=
anstalt muß ausmerdem angegeben werden.
Ist das Telegramm an eine dritte Person gerichtet, welche sich bei dem Ju-
haber einer abgekürzten Aufschrift aufhält, so muß vor der letzteren „bei“, „durch
Vermittlung von“ oder eine andere gleichbedeutende Angabe stehen.