Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundfünfzigster Jahrgang. 1897. (58)

1397 
Diejenigen Inhaber der 4 prozentigen Rentenbriese, welche mit der Umwandlung in 
3½ Prozent einverstanden sind, haben zur Zeit keinerlei Erklärung abzugeben 
oder# sonstige Schritte zu thun. Diese Nentenbriefe werden später zur Abstempelung 
und zum Umtausch der 4% Zinsscheine gegen 3½% aufgerufen werden und bis zum 
1. Oktober 1897 noch mit 4% verzinst. 
Rudolstadt, den 18. Januar 1897. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerlum. 
von Starckk.
	        
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