Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundfünfzigster Jahrgang. 1898. (59)

1898 
  
ist zuzustellen 
Bemerkungen 
  
— 
1# 
  
Bei Pfendung der Pension und des sonstigen aus 
Reichs Militärsonds fließenden Einkommens: 
der sämmtlichen mit Pension zur Disposition gestellten Offi- 
ziere und Militärbeamien; 
der sämmtlichen auf Wartegeld gesetzten Beamten der Militär 
verwaltung; 
der sämmtlichen mil Pension gänglich verabschiedelen Offiziere 
und Beamten der Militärverwaltung. 
 
	        
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