Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundfünfzigster Jahrgang. 1898. (59)

7 18398 
nQ. eines Ober= und Unterarms, eines Ober= und Untercheutels 
  
50 Al., 
b. des Jußes oder der Hand 20—100 #, 
C. eines Fingers oder einer Zehe oder einzelner Glieder dersellen 
30 
65) Für Ausrottung eines Finger= oder Zehennagelss 3—10 40. 
66) Für dnh zusammengewachsener Finger oder Zehen 5—30 4. 
67) Für R i der Gliedmaßen in der Kontinnität 20. -100 A4. 
68) Für eine Gelenkresektion oder Reseklion des Ober= oder Unterkiefers 
30—200 4. 
69) Für Resektion einer NRipeer 20—100 40. 
70) Für Eröffnung der Schädelhöhlll. 3J3390 —150 40. 
71) Für Eröffuung der Oberkieferhöhll . 5—30 40. 
72) Für gewallsames Gradstrecken eines verfrümmten Wliedes oder Wieder- 
zerbrechen eines fehlerhaft geheilten Knochenbruche 10.—50 40. 
73) Für Eröffnung eines Gelenks zur Di oder zur ö eines 
Fremdkörpers .·. « 
74) Für Knochemnanfneißelung .......... Al. 
75) Für Osteotomie 10—80 41 
76) Für dieselbe an der Hüste .. ....’i0——100..u-· 
77) Für die Operation des Klumpsußes .. ..’10—100.lt-. 
78) Für Einrichtung und ersten Verbaud verrenkter Glieder und zwort 
a#. des Unterkiefers ..... 20.4t.., 
bdcsObcrannö..·........ Al., 
c. des Oberschenkels EIL 
d. des Vorderarms, unterschenkels, Fuß- ouder. Handgelenls 10—30 40., 
e. der Finger oder Zehen. 2—10 4Ak. 
79) Für Einrichtung und Verband veraleler Verrenkungen siud die doppelten 
Gebühren zu gewähren. 
30) Für größere plastische Operationen (Angenlid-, Nasen-, Lippen-, Gaumen= 
Bildung, Operation der komplicirten Hasenscharte) 15—150 4. 
81) Für Operation der einfachen Hasenscharte .. l()——-0.u- 
82) Für Ausrottung eines Theiles der Zunge oder der ganzen Zunge 20—100 (4k 
83) Für Eröffnung des Kehlkopfes oder der Luströhre 20— 100 40.
	        
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