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haftenden Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer,
Liquidatoren, Prokuristen und der Stellvertreter der Vorstandsmitglieder und Ge-
schäftsführer.
Zu jeder Firma und zu jedem Namen ist die Nummer des Registerblatts
und Band und Seite des Registers anzugeben, auf welcher die Eintragung er-
folgt ist. '
Wird ein Registerblatt an anderer Sielle fortgesetzt, so ist in dem Verzeich=
nisse die Fortsebung anzugeben.
II. Abtheilung A des Registers.
* 30.
1. In Spalte 1 ist die laufende Nummer der die Firma betreffenden Ein-
tragungen anzugeben.
2. In Spalte 2 sind die Firma, der Ort der Niederlassung, der Si# der
Gesellschaft und die darauf sich beziehenden Aenderungen einzutragen. Ebendort
sinden die Vermerke über Zweigniederlassungen, auch wenn diese sich im Bezirke
des Registergerichts befinden oder eine andere Firma als die Hauptniederlassung
haben, sowie die Vermerke über das Vorhandensein einer Hauptniederlassung
ihren Plab.
3. In Spalle 3 sind der Name, Vorname, Stand und Wohnort des Einzel-
kaufmanns oder der persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben.
4. Die Spalte 4 dient zur Aufnahme aller die Prokura betrefsenden Ein-
tragungen: Name, Vorname und Wohnort der Prokuristen sind anzugeben.
5. In Spalte 5 sind die der Eintragung unterliegenden Rechtsverhältnisse
bei Einzelkauflenten, z. B. die Eröffnung des Konkurses sowie das Erlöschen ihrer
Firma einzutragen.
Ebendort ist bei dem Erwerbe eines Handelsgeschäfts durch einen Einzelkaufmann
im Falle der Fortführung der bisherigen Firma eine von den Vorschriften des
§ 23 Abs. 1 des Handelsgesepbuchs abweichende Vereinbarung einzutragen.
6. In Spalte 6 ist zunächst zu vermerken, ob die eingetragene Gesellschaft
eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommamitgesellschaft ist.
Sodann sind hier die der Eintragung unterliegenden Rechtsverhältnisse bei
den genannten Gesellschaften, z. B. der Zeitpunkt ihres Beginns, die Eröffnung