Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

1899 179 
c) die besonderen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzug 
über die Zeitdauer der Gesellschaft oder des Unternehmens; 
ch die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, welche die 
Befugniß der Mitglieder des Vorstandes, der persönlich haftenden Gesell- 
schafter, der Geschäftsführer oder der Liquidatoren zur Vertretung der 
Gesellschaft oder juristischen Person abweichend von den gesetzlichen Vor- 
schriften regeln; 
JO) die bei der Bestellung der Liquidatoren über ihre Vertretungsbefugniß 
getrossenen Bestimmungen, soweit diese von den geseplichen Vorschriften 
oder von den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Saßung 
abweichen; 
4) jede Aenderung in den Personen des Vorstandes, der persönlich haftenden 
Gesellschafter, der Geschäftsführer oder Liquidatoren sowie jede Aenderung 
oder Beendigung der Vertretungsbefugniß einer dieser Personen, bei Aktieu- 
gesellschaften außerdem die von dem Aussichtsrath auf Grund des § 232 
Abs. 2 Saßt 2 des Handelsgesenbuchs getrossenen Anordnungen: 
9) jede Aenderung des Gesellschaftsvertrags oder der Sabung, soweit sie nicht 
die in den Spalten 2 bis 4 eingetragenen Angaben betrifft. Bei der 
Eintragung genügt, soweit nicht die Abänderung die einzutragenden An- 
gaben betriffl, eine allgemeine Bezeichuung des Gegenstandes der Aende= 
rung; dabei ist in der Spalte „Bemerkungen“ auf die bei dem Gericht 
eingereichten Urkunden sowie auf die Stelle der Registerakten, wo die Ur- 
kunden sich besinden, zu verweisen. 
In Spalte 8 sind einzutragen: 
die Auflösung: 
die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des Konkurses sowie die Auf 
hebung des Eröffnungsbeschlusses: 
die Fortsetzung der Gesellschaft: 
die Beschlüsse über den Ausschluß der Liqnidation in den Fällen der 
§§ 304, 306 des Handelsgesepbuchs: 
die Nichtigkeit der Gesellschaft: 
das Erlöschen der Firma. 
8. Die Verwendung der Spalten 9 und 10 richtet sich nach den Vorschriften 
über die Venubung der Spalten 7 und 8 der Abtheilung A. 
— 
#1°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.