Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

20 1899 
Gegen die nachstehend benannten und beschriebenen Personen sind wegen 
der daneben bezeichneten, ihnen zur Last gelegten strafbaren Haudlungen 
von den darunter genaunten Behörden Steckbriefe erlassen worden, und 
zwar, soweit etwas anderes dabei nicht vermerkt worden ist, auf Grund 
gerichtlicher Haftbefehle. Die Ablieferung hat, falls nicht besondere 
Bestimmungen getroffen worden sind, an diejenige Behörde zu erfolgen, 
die den Steckbrief erlassen hat. 
Wird der Verfolgte in einem Bundesstaat ergrifsen, dem die ver- 
folgende Behörde nicht angehört, so ist diese von der Ergreifung zu ver- 
ständigen, und hat die Ablieferung im Benehmen mit ihr zu geschehen. 
Der zweite Bogen enthält die sonstigen Bekanntmachungen der Justiz= und 
Verwaltungsbehörden (vgl. Zisser V, 4—8). 
Die Namen der gesuchten Personen werden den Steckbriefen und Bekannt- 
machungen in Fettdruck vorangestellt, und zwar die der männlichen Personen in 
deutschen, die der weiblichen in lateinischen Buchstaben. Wenn angenommen wird, 
daß die gesuchte Person sich im Auslande befindet, so ist das durch Fettdruck her- 
vorzuheben. Die Steckbriefe sollen, soweit dies möglich ist, eine Beschreibung des 
zu Verhaftenden enthalten, besondere Kennzeichen und Merkmale werden am Schluß 
der Veröffentlichung eingerückt. 
II. 
Nach Ablauf eines jeden Vierteljahrs ist in einem Beiblatt zum Deutschen 
Fahndungsblatt ein übersichtliches Verzeichniß der in den letzten drei Monaten dem 
Berliner Polizei-Präsidium als gestohlen oder sonst abhanden gekommen angemel- 
deten Werthpapiere und der mitgetheilten Erledigungen zu veröffentlichen. 
Auf Zins= und Dividendenscheine erstrecken sich diese Veröffentlichungen nicht. 
Vierteljährlich fertigt die Redaktion ein alphabetisches Verzeichniß der gesuchten 
Personen an, geschieden nach männlichen und weiblichen Personen, und veröffentlicht 
es unter Hinzusetzung der Seitenzahlen. In dieses Verzeichniß werden auch die- 
jenigen Ausschreiben mit aufgenommen, in denen Personen unbekannten Namens 
verfolgt werden, oder die Ermittelung unbekannter Personen aufgegeben wird, und 
zwar nach Verbrechensarten abgetheilt. 
Ferner wird zu jeder einzelnen Nummer des Fahndungoblatts eine alpha- 
betische Aufzählung der Namen gefertigtk.
	        
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