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schriften unbrauchbar zu machen. Ist das Recht nur zum Theil erloschen, so ist
dies auf dem Hypothekenscheine zu bemerken. Der Wortlaut des Vermerks ist
durch das Protokoll festzustellen. Wird der Hypothekenschein nicht vorgelegt, so
kann das Gericht ihn von dem Berechtigten einfordern. Außerdem darf die Aus-
zahlung erst dann erfolgen, wenn die bevorstehende Anczahlung in dem für
amtliche Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatte öffentlich bekannt ge-
macht ist, und seit dem Erlasse dieser Bekanntmachung vierzehn Tage verstrichen sind.
Die Kosten der Bekanntmachung sind aus dem zugetheilten Betrage vorweg
zu entnehmen.
8 139.
Im Falle der Vorlegung eines vollstreckbaren Titels über einen Auspruch,
auf welchen ein Betrag zugetheilt wird, hat das Gericht auf dem Titel zu ver-
merken, in welchem Umfange der Betrag durch Zahlung, Hinterlegung oder Ueber-
tragung gedeckt worden ist.
Der Wortlant des Vermerkes ist durch das Protokoll festzustellen.
§5 140.
Ist für einen zugetheilten Betrag die Person des Berechtigten unbekannt, so
ist durch den Theilungoplan sestzustellen, wie der Betrag vertheilt werden soll, wenn
der Berechtigte nicht ermittelt wird.
Der Betrag ist für den unbekannten Berechtigten zu hinterlegen. Soweit der
Betrag nicht gezahlt wird, ist die Forderung gegen den Ersteher auf den Berechtiglen
Zzu übertragen.
8 141.
Soweit für einen Auspruch die Forderung gegen den Ersteher übertragen
wird, ist für die Forderung eine Hypothek an dem Grundstücke mil dem Range
des Anspruchs einzutragen. War das Recht, aus welchem der Anspruch herrührt,
nach dem Inhalte der Eintragung mit dem Rechte eines Dritten belastet, so wird
dieses Recht als Recht an der Forderung mit eingetragen.
Soweil die Forderung gegen den Ersteher unvertheilt bleibt, wird eine Hypo-
thek für denjenigen eingetragen, welcher zur Zeit des Zuschlags Eigenthümer des
Grundstücks war.
Wird das Grundstück von neuem versteigert, so ist der zur Deckung der
Hypothek erforderliche Betrag baar zu berichtigen.