Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

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Steckbriefe zum Zwecke der Verfolgung einer Uebertretung. 
3. Aufgebote gestohlener Sachen mit Ausnahme von Werthpapieren und einzelnen 
besonders werthvollen Gegenständen. 
Ersuchen um Ermittelung des Anfenthalts ausgetretener Militärpflichtiger, 
entlaufener Lehrlinge und Dienstboten. 
5. Ersuchen um Behändigung von Termins-Vorladungen. Ausgenommen hier- 
von sind solche Fälle, in denen das Erscheinen wichtiger Zeugen dringend 
nothwendig ist. In den Aufnahmeanträgen (vergl. Ziffer IV) ist dies be- 
sonders hervorzuheben. 
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— 
- 
VII. 
Durch die Begründung des Deutschen Fahndungsblatts tritt hinsichtlich der 
bestehenden Landes-Fahndungsblätter keine Veränderung ein. Jusbesondere bleibt 
den Justiz= und Verwaltungsbehörden überlassen, Steckbriese und Bekanntmachungen, 
die in dem Deutschen Fahndungsblatt zu veröffentlichen sind, außerdem in die 
Landes-Fahndungsblätter einrücken zu lassen.
	        
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