1
S#
—
#
S
*i
27.
8.
29.
2
2
30.
31.
32.
33.
36.
37.
88.
34.
1899
.Wandergewerbescheine zum Gewerbebetrieb im
Umherziehen, welche ausgestellt werden in Ge-
mäßheit der Bestimmungen im § 55 der Ge-
werbeordnung
. Für Ausdehnung eines Wandergeworbescheines
auf einen andern Bezirk nach § 60 Absatz 2 der
Gewerbeordnung
5. Legitimationsscheine und Legitimationstarten in
Gemäßheit der §& 43 und 44 a der Gewerbe-
ordnung
z. Für Befreinngen nicht besonders erwähnter Ari
Für Erlaubnißertheilung:
zu lotteriemäßigen Ausspielungen.
zu Grundstückstheilungen oder Holzrodungen ·
zur Abhaltung öffentlicher Schießfeste, sowie zur
öffentlichen Aufführung heatralischer und d ahn-
licher Vorstellungen
Für Verpflichtung:
eines Apothekers .
eines Administrators einer Ahpoihele .
eines Feldmessers oder Wortschtdert .
sonstiger Personen .
Für die Ausfertigung:
a) eines Jagdpasses
6) eines Tagesjagdpasses
5. eines Reisepasses auf jedes Jahr
Bei Verlängerung eines ases
einer Paßkarte
eines Leichenpasses
Für eine Legalisirnng:
a) durch das Ministerium
b) durch eine untere Verwaltungsbehörde
367
1 Mk.
1 Mk.
1 Mk. 50 PfFag.
5 Mk. bis 100 Mk.
2 Mk. bis 500 Mk.
3 Mk. bis 100 Mk.
2 Mk. bis 15 Mk.
20 Mk.
10 Mk.
10 Mk.
2 Mk. bis 10 Mk.
12 Mk.
1 Mk.
1 Mk.
2 Mk. bis 10 Mk.
1 Mk. 50 Uig.
1 Mk.
Für die Genehmigung einer Schenkung oder einer Zuwendung von
Todeswegen an eine juristische Person (Art. 30 des #usführungs-
Farhl. Schwarzb.-Nudolst. Gesetsammlung I.X.