Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

1899 ari 
Gesetsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
24. Stück vom Jahre 1899. 
  
XILIII. Ministerialbekanntmachung 
vom 23. Dezember 1899, 
betrefsend die postamtliche Bestellung von Briefen mit Zustellungsurkunde. 
Die von dem Herrn Staatssekretär des Reichspostamts erlassene Verfügung 
vom 26. Oktober 1899, betreffend die Aenderungen der Vorschriften über die post- 
amtliche Behandlung von Briesen mit Zustellungsurkunde und die in ihr in Bezug 
genommene, am 1. Jannar 1900 in Kraft tretende Anweisung wird — ohne die 
Formulare zu Zustellungsurkunden — nachstehend zur Kenntniß der Instizbehörden 
gebracht. 
Rudolstadt, den 23. Dezember 1899. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerinm. 
Justig-Abtheilung. 
Hanuthal. 
Verfügung des Staalosekrelärs des Reichspostamis, — betrefend Aenderung der 
Vorschriflen über die postamtliche Behandlung von Griesen mit Zustellungsurkunde. 
Berlin, 26. Oktober 1899. 
Durch die neue Fassung der Eioilprozehrdung (Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers vom 20. Mai 1898 — Reichs-Gesetbl. S. 410 fl.) ersahren die gesetz- 
Fürs#t Schwarzb.-Nudolst. — I. . 
Ausgegeben in Rudolstadt am 30. Dezenberi ls.
	        
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