Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

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4z 4. “- die Annahme verweigert wurde — und der genheichee Vorsleher — Vertreler — hier 
der eine Wohnung. noch ein Geschsstslokal 
so habe “ die i ann arn der Zustellung Aarhet onn 
*.22 i. 5. d in der zeichnetc — Behörde — * — Korporation — Verein — 
ein besonderes Sastetert. nicht han Awn ich de en Vorsteher — den Verlreier, de 
der hiesi igen omnh S 
nicht angetroffen habe, euch d ie guenn an einen Hausgenossen oder an 8 dienende 
Bersen nicht möglich war, d in demselben Hause wohnenden SSauswi Ver- 
iether — naͤmlich d 
t * *8 bereit war, — 
*8 c 6. da der Adresse bezeichnele Behörde — Gemeinde — Korporation — Verein — 
ron ein e Geschastololal nicht bai und ich aach de en Vorsteher — den Vertreter, 
de n- Wohmun 
) ucht selbst angetrofien - auch die Zustellung rie an 
einen Hausgcnossen, # an eine dienende Person, noch an den Hauswirth oder Ver- 
mielher möglich wa 
5 der ichischreiberi des Amtsgerichls zu n#niedergelegt. 
bei der Postanstalt u. niedergelegt. 
bei dem Gemeinde-Vorstehrr zu niebergeleg! 
olizei-Borsleher zu. niedergelegt 
Die Niederlegung ist bekonnt gemacht durch eine an der Thũr der Wohnung des Adressaten 
befestigie schristliche Anzeige, sewie *ro“. mündliche Millheilung an einen i Nachbarn. 
Die Bekammtmachung an cilen dgurfi Nachbar war nicht untw. 
Den Tag der Zuflellung habe ich auf dem Umschlage des zugestellten Briefes vermerkt. 
– 190 
  
  
Cerichtediener.
	        
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