Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

1899 43 
Gesetzlammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
11. Stück vom Jahre 1899. 
  
“ XV. Verordnung 
vom 5. Juni 1899, 
die Einberufung des Landtags des Fürstenthums zu einer außerordent- 
lichen Versammlung betresfend. 
Wir Günther, von Gottes Guaden Fürst zu Schwarzburg w. 
verordnen hiermit, daß der Landtag des Fürstenthums zu einer außerordentlichen 
Versammlung 
auf den 20. Juni 1809 
in Unsere Residenz Rudolstadt einberufen werde und beauftragen Unser Ministerium 
mit der Ansführung dieser Verordnung. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Fürstlichen Insiegel. 
So geschehen 
Schwarzburg, den 5. Juni 1899. 
(I. S.) Günther, Fürst zu Schwarzburg. 
v. Starck. 
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Grseyhlammlung I.X. 1 
1 
Ausgegeben in Mudolstadt am 20. Juni 1899.
	        
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