Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

1899 8 
II. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 24. Dezember 1898, 
betreffend den zweiten Nachtrag zum Staatsvertrage vom 11. No- 
vember 1878, wegen Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Land- 
gerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken. 
vember 1878, die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Laudgerichte zu gemein- 
samen Schwurgerichtsbezirken betreffend, nach erfolgter allseitiger Ratifikation zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
- Im Nachstehenden wird der zweite Nachtrag zum Staatsvertrage vom 11. No- 
Rudolstadt, den 24. Dezember 1898. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, 
Justizabtheilung. 
Hauthal. 
Zweiter Nachlrag 
zum Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Zusammenlegung der 
Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken 
betreffend. 
Die Staatsregierungen 
a) des Königreichs Preußen, 
b) des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt, 
JD) des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, 
4) des Herzogthums Sachsen-Meiningen, 
O) des Herzogthums Sachsen-Altenburg, 
1)0 der Herzogthümer Sachsen-Coburg= und Gotha, 
8) des Fürstenthums Reuß älterer Linie, 
h) des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie 
haben durch die bestellten Bevollmächtigten, nämlich
	        
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