1900 141,
Muster 4. Zu Art. 7.
Zwangsvollstreckungsbehörde:
Reftverzeichniß.
Hebestelle: Sackasse.
Gemeinde: Iudolstadi.
Einnahmetitel: Linkommensleuer.
Zeitabschnitt: 2. Quartal 1901.
Daß die Schuldner durch schriftliche Mahnzettel erinnert worden sind,
und daß die Mahnfrist abgelaufen, bescheinigt
Itudolstadt, den
(lexeichnung der fiir die Einhebungq auslundigen Stelle).
I. Allgemeine Versteigerungsbedingungen.
1. Die Ausbietung der Gegenstände erfolgt unter Angabe des Schätzungswerthes.
2. Gold= und Silbersachen werden nicht unter dem durch Sachverständige fest-
gestellten Metallwerthe zugeschlagen.
3. Der Zuschlag an den Meistbietenden erfolgt nach 3 maligem Aufrufe.
4Z Die Ablieferung der zugeschlagenen Sachen erfolgt nur gegen baare Zahlung.
3. Hat der Meistbietende nicht vor dem Schlusse des Versteigerungstermins
die Ablieferung gegen Zahlung des Kaufgeldes verlangt, so wird die Sache
anderweit versteigert. Der Meistbietende wird zu einem weiteren Gebote
nicht zugelassen; er haftet aber für den Ausfall, hat jedoch keinen Anspruch
auf den Mehrerlös (§ 817 der Civilproceßordnung).
II. Besondere Bedingungen.
Daß vorstehende Versteigerungsbedingungen vor der Versteigerung bekannt
hemacht worden, wird hiermit bescheinigt.
Nudolsiadt, den
Der Verstelgerungsbeamte:
Fär#l. Schwarzb.-Rudolsk. Gesetztammlung I.Xl. 22