Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1“ 1900 
Seite 2 enthält: 
Unterschrift des Inhabers 
, den 
(Gemeindesiegel) 
Bemerkungen, falls das Dienstbuch an Stelle eines nicht mehr brauchbaren, 
verloren gegangenen oder vernichteten Dienstbuches ausgestellt wird. 
Sodann wird das Druckexemplar der Gesindeordnung angeheftet. 
Danach folgt 20 Seiten lang: 
Linke Seite: Rechte Seite: 
Name, Stand oder Gewerbe, sowie Dienstzeugniß. 
Wohnort der Herrschaft: 
Eintritt am 
Polizeiliche Bescheinigung: (Siegel) 
Austritt am 
Polizeiliche Bescheinigung: (Siegel)
	        
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