Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 196 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
14. Stück vom Jahre 1900. 
XXXKK. Ministerlalbekauntmachung 
vom 24. Jannar 1900, 
die Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher betreffend. 
Durch Verfügung vom 16. d. Mts. ist für die Gerichtsvollzieher des Fürsten- 
thums eine neue Geschäftsanweisung erlassen worden, welche an die Stelle der 
Geschäftsanweisung vom 19. August 1879 (Ges.-Samml. S. 287) getreten ist. 
Rudolstadt, den 24. Jannar 1900. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, 
Justiz-Abtheilung. 
Hauthal. 
LXI. Ministerialverordnung 
vom 16. März 1900, 
betreffend die Anlegung von Geldern der Kirchenärarien, Pfarreien 
und Schulen. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten verordnen wir 
hiermit, daß die Anlegung von Geldern, welche zum Vermögen der Kirchenärarien, 
Farkil. Schwarzb.-Rudolstädt. Gesenammlung I.XI. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 29. wan ooo
	        
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