Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 208 
VI. Drucksachen in Rollenform dürfen 76 Centimeter in der Länge und 
10 Centimeter im Durchmesser nicht überschreiten. 
VII. Drucksachen sind auch in Form offener Karten zulässig; solche Karten 
dürfen die Größe der Formulare zu Postpacketadressen nicht wesentlich überschreiten 
und nicht die Bezeichnung „Postkarte“ tragen. Gedruckte 2c. Karten mit dieser 
Bezeichnung unterliegen den Vorschriften im § 7. 
VIII. Die Sendung kann eine innere, mit der äußeren übereinstimmende Auf- 
schrift enthalten. 
IX. Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Drucksachen dürfen nicht mit 
verschiedenen Adressen versehen sein. Wegen der Vereinigung von Drucksachen mit 
Geschäftspapieren und Waarenproben siehe § 11. 
X. Es ist zulässig: 
1) auf gedruckten Visitenkarten die Adresse des Absenders, seinen Titel sowie 
mit höchstens 5 Worten oder mit den üblichen Anfangsbuchstaben gute 
Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezeigungen oder andere 
Höflichkeitsformeln handschriftlich hinzuzufügen; 
2) auf den Drucksachen selbst den Tag der Absendung, die Unterschrift oder 
Firma sowie den Stand und Wohnort des Absenders handschriftlich oder 
auf mechanischem Wege anzugeben oder abzuändern; 
3) Druckfehler zu berichtigen; 
4) Korrekturbogen das Manustkript beizufügen und in den Korrekturbogen 
Aenderungen und Zusätze zu machen, welche die Korrektur, die Form und 
den Druck betreffen, solche Zusätze bei mangelndem Raume auch auf beson- 
deren Zetteln anzubringen; 
5) gewisse Stellen des gedruckten Textes zu durchstreichen, um sie unleserlich 
zu machen; 
6) Worte oder Theile des Textes, auf welche man die Aufmerksamkeit zu 
lenken wünscht, durch Anstriche hervorzuheben und zu unterstreichen; 
7) bei Preislisten, Börsenzetteln, Handelszirkularen und Prospekten Zahlen 
nebst Zusätzen, die als Bestandtheile der Preisbestimmung zu betrachten 
sind, sowie bei Reise-Ankündigungen den Namen des Reisenden, den Tag 
seines Eintreffens und den Namen des Ortes, den er zu besuchen beab- 
sichtigt, mit der Feder oder auf mechanischem Wege einzutragen oder zu 
berichtigen;
	        
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