Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

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Urtheilsformel derjenigen Militärbehörde zu übersenden, welche den Schein ertheilt 
hat (5 1). Anderenfalls ist der Civilversorgungsschein derjenigen Behörde zu 
übersenden, bei welcher der Militäranwärter angestellt oder beschäftigt ist, Militär= 
anwärtern aber, welche im Civildienste noch nicht angestellt oder beschäftigt find, 
zurückzugeben. 
8 26. 
Der Civilversorgungsschein ist verwirkt, wenn gegen den Inhaber rechtskräftig 
auf eine Strafe erkannt worden ist, welche die dauernde Unfähigkeit zur Be- 
kleidung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge hat. 
Lautet das rechtskräftige Erkenntniß nur auf zeitige Unfähigkeit zur Be- 
kleidung öffentlicher Aemter oder auf eine Strafe, welche die zeitige Unfähigkeit 
zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge hat, so wird der Civilversorgungs- 
schein nach Ablauf der Zeit, auf welche sich die Wirkung des Erkenntnisses erstreckt, 
zurückgegeben, zuvor jedoch von der Militärbehörde (6 25) mit einem, den wesent- 
lichen Inhalt des Erkenntnisses wiedergebenden Vermerke versehen. Die Anstellung 
des Inhabers in einer den Militäranwärtern vorbehaltenen Stelle ist lediglich dem 
freien Ermessen der betheiligten Behörden überlassen. 
827. 
Erfolgt das Ausscheiden aus der Stelle unfreiwillig aus anderen als den im 
8 26 bezeichneten Gründen, so sind dieselben in dem Civilversorgungsscheine zu 
vermerken, bevor dessen Rückgabe erfolgt. 
Hat die unfreiwillige Entlassung eines Militäranwärters in Folge einer den 
Mangel an ehrliebender Gesinnung verrathenden Handlung oder wegen fortgesetzt 
schlechter Dienstführung stattgefunden, so sind die Behörden zur Berücksichtigung 
des Anstellungsgesuchs nicht verpflichtet. 
g 28. 
Erfolgt das Ausscheiden aus der Stelle freiwillig, aber ohne Pension, so ist 
dies gleichfalls in dem Civilversorgungsscheine zu vermerken, bevor dessen Rückgabe 
erfolgt. 
8 29. 
Der Civilversorgungsschein erlischt, sobald sein Juhaber aus dem Civildienste 
mit Pension (8§ 13) in den Ruhestand tritt. Eine Rückgabe des Civilversorgungs- 
scheins findet in diesem Falle nicht statt.
	        
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