Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

1901 4 
Gesetzsfammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
5. Stück vom Jahre 1901. 
. V. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 30. März 1901, 
betreffend den Staatsvertrag zwischen den bei dem Thüringischen Zoll- 
und Stener-Verein betheiligten Regierungen wegen des Eintritts der 
Fürstlich Schwarzburgischen Unterherrschaften in den Verein 
vom 20. November 1900. 
Der Seitens der diesseitigen Staatsregierung mit den Staatsregierungen 
von Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen Coburg und Gotha, Schwarzburg Sondershausen, Reuß älterer und Reuß 
jüngerer Linie unterm 20. November 1900 wegen des Eintritts der Schwarz 
burgischen Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll und Stenerverein abge- 
schlossene Vertrag wird mit dem Schlußprotokoll vom gleichen Tage zu diesem 
Vertrage nach ersolgter allseitiger Höchster Bestäligung zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Rudolstadt, den 30. März 190 1. 
Fürstlich Schwarzburgssches Ministerinm. 
von Starck. 
Aũrsil. Echwarb.·Nudolsi. Gesedlaninilung l.XII. 
Ausgegeben in Mudolstadt am 2. April 1901. 
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