Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

zo 1901 
Staatsvertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen- 
Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, 
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie wegen 
des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den Thü- 
ringischen Zoll= und Steuer-Verein. 
Vom 20. November 1900. 
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Stener-Verein betheiligten Sonveräne 
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen 
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuer= Verein zu Bevoll- 
mächligten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preuben: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und General-Direktor 
der indirekten Steuern Dr. Gottlieb Fehre un 
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath r. Hermann Johannes: 
Jeine Mönigliche 90heil der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach: 
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt: 
Seine Hoheil der Ver)og von Sachsen-Meiningen: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm Bießmann: 
Seine Voheit der Verzog von Sachsen-Allenburg: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries: 
Leine Durchlauchl, der Negicrungsverweser in den herzoglhümern Jachsen- 
Coburg und Golha im Namen Seiner Nöniglichen Hoheit des Herzoge 
von JSachsen-Coburg und Gotha: 
Höchstihren Stanksrath Erust Schmidt: 
Jeine Durchlauchl der fürst zu Ichwar)burg- Jonderohausen: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Justus Budde: 
Jeine Durchlauchl der Fürst zu Schwarzburg- Rudollladt: 
Höchstihren Wirklichen Geheimen Rath IDr. jur. Albert von Holleben:
	        
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