zo 1901
Staatsvertrag
zwischen
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen,
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie wegen
des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den Thü-
ringischen Zoll= und Steuer-Verein.
Vom 20. November 1900.
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Stener-Verein betheiligten Sonveräne
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuer= Verein zu Bevoll-
mächligten ernannt:
Seine Majestät der König von Preuben:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und General-Direktor
der indirekten Steuern Dr. Gottlieb Fehre un
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath r. Hermann Johannes:
Jeine Mönigliche 90heil der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach:
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt:
Seine Hoheil der Ver)og von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm Bießmann:
Seine Voheit der Verzog von Sachsen-Allenburg:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries:
Leine Durchlauchl, der Negicrungsverweser in den herzoglhümern Jachsen-
Coburg und Golha im Namen Seiner Nöniglichen Hoheit des Herzoge
von JSachsen-Coburg und Gotha:
Höchstihren Stanksrath Erust Schmidt:
Jeine Durchlauchl der fürst zu Ichwar)burg- Jonderohausen:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Justus Budde:
Jeine Durchlauchl der Fürst zu Schwarzburg- Rudollladt:
Höchstihren Wirklichen Geheimen Rath IDr. jur. Albert von Holleben: