Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

1901 *# 
XVI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 12. April 1901, 
Aenderungen der Postordnung vom 20. März 1900 betreffend. 
Die aaachstehenden Menderungen der Postordnung vom 20. März 1900 (Ges.= 
Samml. S. 197) werden hierdurch zur öffentlichen Kenmtniß gebracht. 
Rudolstadt, den 12. April 1901. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
In Vertretung: 
Ior. Körbit. 
Berlin, W. 66, den S. April 1901. 
Aenderungen 
der 
Vostordnung vom 20. März 1900. 
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs 
vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden 
Punkten geändert: 
1. Im § 3 „Außenseite“ ist im Abs. nach dem ersten Satze also 
hinter dem Worte „vermerken“ nachzutragen: 
Diese sämmtlichen Augaben können, außer bei Sendungen mit Werthangabe (§ 14), 
auch durch aufgeklebte Zettel hergestellt werden. 
Im 8 7 „Postkarten“ sind die ersten beiden Säße des Abs. — 
von „Der Empfänger“ bis „des Absenders“ — zu streichen. 
. Im & 8 „Drucksachen“ ist im Abs. ## Ziffer 7 zeile 3 zu setzen statt 
„den Tag“: die Zeit 
Jo##l wob.-Ad. rsesammlung I.XI1. 
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