1902 L
Anlage C (##n 8#..6 u. 18.
Gelichtspunkte
für
Auswahl der Mobilmachungspferde.
1. Eintheilung in Klassen.
a) Reitpferde I: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt für
Offiziere, sowie für Kavallerie und Feldartillerie.
b) Reitpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt für
die übrigen Waffen und Formationen, für Sanitätsoffiziere und Beamte.
) Zugpferde I: Neben starkem, tiesem Gebäude, frische und geräumige Gänge,
bestimmt für die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen, die
Infanterie-Patronenwagen, die Korps= und Reserve-Divisions-Tele-
graphen-Abtheilungen und die Krankenwagen der Sanitäts-Kompagnien.
dh) Zugpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde, welche an Arbeit gewöhnt sind
und nicht derartige Fehler (Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchs-
fähigkeit in kurzer Zeit in Frage stellen; bestimmt für die übrigen
Truppenfahrzeuge und Trains.
e) Besonders schwere Zugpferde: Sämmtliche rein kaltblütigen Pferde, die
Kreuzungsprodukte, die den Charakter des Kaltbluts zeigen und solche,
zum gleichmäßigen Ziehen großer Lasten im Schritt geeignete Warm-
blüter, die infolge ihrer Masse mit der Kriegsration voraussichtlich
nicht zu ernähren sind; bestimmt für Fußartillerie= und Pionier-Be-
lagerungsformationen, sowie besonders festgesetzte Fuhrparkkolonnen.