Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

150 1902 
Anlage III. 
Unterweisung für die Erhebung der Todesursachen-Statistik. 
I. Die Todesursachen sind nach folgenden Gruppen zu treunen und anzugeben: 
  
1I. Diphtherie (einschl. Crony). . 9. Sonstige entzündliche Krankheiten der Alh- 
2. Keuchhuslen. ,Z mungsorgane. 
3. Scharlach. 10. Magen= und Darmkatarrh und Atrophie 
4. Masern. inder. 
5. Typhus. II. a) Kindbetlfieber, 
6. sährliche Ausleck b) andere Folgen der Gebmi (Fehlgeburt) 
heiten (F., F., Cn.. * K. ts mien oder des Kindbetts. 
Zisser V). 12. Neubildungen. 
ün. *trsn Thierkrankheiten (W., Mb,Angeborenc Lebensschwäche. 
Rz-, Tr-; vergl. unten Zisser V). 14. Allersschwäche. 
7. Tuberkulose 15. Verunglückung. 
a) der Lungen (Lungenschwindsucht), 16. Selbstmord. 
b) anderer Organe 17. Sonstige benaunte Krankheilen. 
8. Lungenentzündung (croupöse). 18. Todesursache nichl angegeben. 
II. Im Falle der Aufsindung lodter Personen hat der Bezirksarzt oder dessen Stell- 
vertreier dem Gemeindevorstand die Todesursache der aufgesundenen Person zu bczeichnen. 
III. Die Geslorbenen sind nach dem Alter in vier Klassen zu sondern, nämlich 
1. Kinder unter einem Jahre; 
2. Kinder unter 15 Jahr, soweit sie nicht unter Nr. 1 auszuführen sind; 
3. Personen von 15 bis unter 60 Jahren; 
1. Personen von 60 Jahren und darüber. 
Ist das Lebensalier einer als verstorben gemeldelen Person nicht sestzustellen, so soll der 
Todesfall nach dem Ergebnisse einer von zuständiger Seite ersolgten Schähung des Alters ein- 
hetragen werden. 
IV. Ein Todesfall im Verlaufe einer Krankheit ist auch dann unter dieser Todesmsache 
einzutragen, wenn der unmillelbare Anlaß des tödilichen Ausgangs einer begleilenden oder einer 
Folgekrankheit zugeschrieben wird. Erfolgte z B. im Verlaufe einer Erlrankung an Diphtherie 
der Tod an einer Lungenentzündung, so soll als Todesursache die Diphtherie gellen, da diese 
als das Hauptleiden (primäre Leiden) anzusehen ist. In gleicher Weise ist z. V. Rückenmarks- 
schwindsucht als Todesursache anzugeben auch dann, wenn im Verlause dieser Kraulheit der Tod 
in Folge von Durchliegegeschwüren, Blasenentzündung oder sonstigen Komplikalionen erfolgie. 
V. Im Uebrigen sind bei der Erhebung folgende Gesichtspunkie betr. die einzelnen Todes- 
ursachen zu beachten. 
Zu 1. Diphtherie und Croup. Ebenso wie die Todesfälle an „Croup“ sind die Todesfälle an 
„Bräunc“, „Halsbräune“ hier mitzuzählen. Wemn aber ausdrücklich nicht diphtherischer
	        
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