Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

1902 1 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
I. Stück vom Jahre 1902. 
I. Polizeiverordnung 
vom 30. Dezember 1901, 
die Abänderung der Verordnung vom 9. Februar 1891 über die polizei- 
liche Beaufsichtigung der Dampfkessel (Ges.-Samml. S. 45) betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird auf Grund 
des § 3 des Gesetzes vom 6. Dezember 1892, betreffend die Strafandrohung der 
Polizeibehörden und den Erlaß polizeilicher Verordnungen (Ges.-Samml. S. 2938) 
hierdurch Folgendes bestimmt: 
Art. J. 
Die Ausführung der Prüfungen, Druckproben und Untersuchungen der Dampf- 
kessel erfolgt bis auf Weiteres durch die damit von uns beauflragten Ingenieure 
des Sächsisch-Thüringischen Dampfkessel-Ueberwachungsvereins in Halle a. S. 
Durch den genannten Verein hat die Vorprüfung der Conzessionsgesuche, 
sowie die polizeiliche Abnahme aller im Fürstenthum zur Aufstellung gelangenden 
Kessel ausnahmslos zu geschehen. 
Die Landrathsämter haben alle Gesuche um Ertheilung der Genehmigung 
zur Aufstellung und Benutzung eines Dampfkessels (88 1—.3 der Verordnung 
vom 9. Februar 1891) nebst den beigebrachten Schriftstücken und Unterlagen 
unmittelbar an das Hauptbureau dieses Vereins zur Prüfung zu senden. 
Als Jahr im Sinne der Verordnung und der gegenwärtigen Polizeiverord- 
nung ist das Kalenderjahr zu rechnen. 
Far#stl. Schwarzb.-Rudolst. Geselammlung I,XIII. 
Ausgegeben in #udolsladt am 1. Jannar 1902. 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.