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11) Die Erfüllung der Stenererklärungspflicht Seitens eines von mehreren
Vertretern befreit die übrigen Verpflichteten von ihrer Verbindlichkeit.
12) Jedem Steuerpflichtigen ist in Zweifelsfällen mündlich nachgesuchte Belehrung
über die vorschriftsmäßige Aufstellung der Steuererklärung im Geschäfts-
raum des Veranlagungskommissars von diesem oder dem Hülfsbeamten
(5 41) mündlich zu ertheilen.
* 2.
Der Veranlagungskommissar hat alljährlich während des Monats Juli in den
zur Aufnahme der Bekanntmachungen des Fürstlichen Ministeriums dienenden
öffentlichen Blättern mittelst dreimaliger Bekanntmachung auf die Verpflichtung
bezw. Berechtigung und auf die Fristen zur Einreichung der Verzeichnisse und der
Steuererklärungen, sowie zugleich auf die für die Verabfolgung der betreffenden
Formulare bestimmten Stellen, auf die im § 30 angedrohten Rechtsnachtheile und
auf die im § 62 nuter 1 und 2 enthaltenen Strafbestimmungen hinzuweisen.
5 22.
Jede von der Ortskommission nach § 37 für eine höhere als die l 1. Stener-
stufe vorgeschlagene Person ist vom Veranlagungskommissar zur Abgabe einer Steuer-
erklärung an ihn unter Einräumung einer achttägigen Frist aufzufordern.
Dieselbe Aussorderung, ingleichen die Aufforderung zur Einreichung eines
Kapital= und Schuldenverzeichnisses (§ 20) hat unter Einräummg einer gleichen
Frist, der Veranlagungskommissar nach seinem Ermessen an die im Laufe des
Steuerjahres neu in Zugang zu stellenden Steuerpflichtigen ergehen zu lassen.
8 30.
Wird die dem Stenerpflichtigen obliegende Ausfüllung und Einreichung des
Kapital= und Schuldenverzeichnisses nicht in der vorgeschriebenen Weise und Frist
bewirkt, so verliert derselbe für das neue Steuerjahr das Recht auf Berücksichtigung
von Schuldenzinsen und sonstigen Lasten der im Verzeichnisse anzugebenden Art,
während das in dem letteren anzugeben gewesene Einkommen aus Kapitalvermögen
der Schäpung unterliegt.
Wer die Steuererklärung, zu welcher er verpflichtet ist, nicht in der vorgeschriebenen
Weise und Frist abgiebt, verliert das Recht auf Berufung (6 46) gegen seine für
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