Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

1904 167 
2. der Betrag soll mit Buchstaben in der bisher eingetragenen Währung aus- 
geschrieben werden: die Umwandlung in die Reichswährung ist beizufügen 
und in Spalte 3 in Zahlen einzustellen: 
3. der Zinsfuß und der Anfangstag der Verzinsung sind zu übertragen: 
4. der Gläubiger ist bestimmt zu bezeichnen: 
5. der Schuldgrund ist anzugeben: 
6. Hypotheken, welche Veränderungen erlitten haben, sind nach ihrem gegen- 
wärtigen Bestand in Bezug auf die Forderung, das Unterpfand und den 
Gläubiger zu übernehmen (ugl. die Probeeintragungen in Formular A Abt. 1II 
Nr. 1—3); 
7. Verpfändungen sind mit Angabe des gegenwärtigen Pfandgläubigers, der 
sicher zu siellenden Summe und des Zeitpunktes der Verpfändung anzu- 
geben: 
8. am Schlusse jeder Eintragung ist auf die Stielle des bisherigen Buches, 
aus welchem die Ubertragung erfolgt ist, zu verweisen. Es genügt die 
Verweisung auf den Haupleintrag. 
XXVII. 
Auf den bisherigen Hypothekenscheinen ist zu vermerken, daß sic als Hypotheken- 
briese im Sinne des Bürgerlichen Gesetbuches nicht gelten (Ausf. G. z. B. G. B. 
Artt. 106). 
XXVIII. 
Die Eintragungen, welche bei Anlegung des Grundbuches erfolgen, sind 
im Bestandsverzeichuis I in den Spalten !1 bis 8 einschliesllich), 
im Bestandsverzeichnis II in den Spalten 1 bis 3 einschließlich, 
in der zweiten Abteilung in den Spalten bis 3 einschließlich, 
in der dritten Abteilung in den Spalten 1 bis 4 einschließlich 
miltelst zweier Querlinien abzuschliehen, sobald das Grundbuch in Gemäßheit des 
Art. 35 der landesherrlichen Verordnung als angelegt anzusehen ist. Der Tag der 
Anlegung ist zwischen den Querlinien mit den Worten 
„Angelegt am . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
N. 
anzugeben. 
) Im Berggrundbuch in den Spalten 1-4 einschließlich.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.