Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

Verichtigungen: 
Auf den Seiten 105 und 129 muß es in Spalte 3 
statt: „Die Anleile der Selma Beyer und des Max Möller aufgelassen und 
eingetragen am 17. Februor 1911“ 
heißen: „Die Anteile der Selma Beyer und des Marx Mõller aufgelassen; 
eingetragen am 17. Februar 1911 
Die abschließenden Querlinien dürfen 
  
auf Seiite 146 nur bis zur Spalte s einschließlich, 
auf Seile 146 nur bis zur Spale 4 einschließlich 
reichen. 
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