Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

Eintellung 
er 
Telegramme. 
28 1904 
stalten zeitweise ganz oder zum Teil für alle oder für gewisse Gattungen von 
Telegrammen zu schließen. 
n. Privattelegramme, deren Inhalt gegen die Gesetze verstößl oder aus Rück- 
sichten des öffentlichen Wohles oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird, 
werden zurückgewiesen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Inhalts steht 
dem Vorsteher der Aufgabeanstalt, der Zwischen= oder Anlkunftsanstall oder dessen 
Vertreter, in zweiter Instanz der dieser Anstalt vorgesetzten Telegraphenbehörde 
und in letter Instanz der obersten Telegraphenbehörde zu: gegen die Entscheidung 
der obersten Telegraphenbehörde sindet eine Bernsung nicht statt. Bei Staats- 
telegrammen steht den Telegraphenanstalten eine Prüfung der Zulässigkeit des 
Inhalts nicht zu. 
8 2. 
1. Die Telegramme werden in folgende Gattungen eingeleill: 
1. Staatslelegramme, 
2. Telegraphen-Diensttelegramme, 
3. a) dringende 
b) gewöhnliche 
Bei der Beförderung genießen die Staatslelegramme, die als solche bezeichnel 
und durch Siegel oder Stempel beglaubigt sein müssen, vor den übrigen Tele- 
hrammen, die Telegraphen-Diensttelegramme vor den Privattelegrammen und die 
dringenden Privaktelegramme vor den gewöhnlichen Privaltelegrammen den Vorrang. 
. Nach der Abfassung des Textes sind zu unterscheiden: 
1. Telegramme in offener Sprache, 
2. Telegramme in geheimer Sprache. 
Die geheime Sprache scheidet sich in 
verabredete und chiffrierte Sprache. 
Ein Telegramm kann ausschließlich in ossener, verabredeter oder chiffrierter 
Sprache abgefaßt sein, oder diese Sprachen können nebeneinander gebraucht werden: 
in dem zuletzt bezeichneten Falle heißt das Telegramm ein gemischtes. 
in. Unter „Telegrammen in offener Sprache“ werden solche Telegramme 
verstanden, deren Text in einer oder mehreren der für den telegraphischen Verlehr 
zugelassenen Sprachen derart abgefaßt ist, daß er einen verstäudlichen Sinn gibt. 
Sie behalten die Eigenschaft als Telegramme in offener Sprache auch, wenn sie 
Handelszeichen, abgekürzte und in der gewöhnlichen oder Handelskorrespondenz 
Privattelegramme.
	        
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