a0 1904
die weder den Bedingungen der offenen Sprache, noch denen der ver
abredeten Sprache genügen.
Zissern und Buchstaben mit geheimer Bedentung dürfen nebeneinander im
Texte desselben Telegramms nicht vorkommen. Die unter uu erwähnten Handels-
zeichen usm. werden nicht als Buchstabengruppen mit geheimer Bedentung angesehen.
8 .
enitlue i. Die Urschrijt jedes Telegramms muß in solchen dentschen oder lateinischen
Erloihernihe Buchslaben oder in solchen Zeichen, die sich durch den Telegraphen wiedergeben
vrrbin„ lassen, leserlich geschrieben sein. Einschaltungen, Randzusätze, Streichungen oder
Überschreibungen müssen vom Absender oder von seinem Beauftragten bescheinigt
werden.
u. Der Absender eines Privattelegrammes ist verpflichtet, sich auf Verlangen
der Aufgabeanstalt über seine Persönlichleit auszuweisen. Anderseits steht es ihm
srei, in sein Telegramm die Beglaubigung seiner Unterschrift aufnehmen zu lassen
(ugl. unter X).
in. Die einzelnen Teile eines Telegrammes müssen in nachstehender Ordnung
aufeinander solgen:
1. die besonderen Angaben,
2. die Adresse,
3. der Text
und
4. die Unterschrift.
#v. Die elwaigen besonderen Angaben bezüglich der bezahlten Antwort,
der Empfangoanzeige, der Dringlichkeit, der Vergleichung, der Nachsendung, der
Weiterbeförderung, der offenen oder der eigenhändigen (nur an den Empfänger
selbst zu bewirkenden) Bestellung des Telegramms usw. müssen vom Absender in
der Urschrist, und zwar unmittelbar vor der Adresse niedergeschrieben werden. Für
diese Vermerke sind folgende, zwischen Doppelstriche zu setzende Abkürzungen zugelassen:
I!) für „dringend“,
II? für „Antwort bezahlt“.
Kt!/X für „Antwort brzahlt X Wörter“,
’'I) für „dringende Antwort bezahlt"“,
Rlelkfür dringende Antwort bezahlt K Wörter“,