1904 31
|1!I für „Vergleichung“,
I!/( für „Telegramm mit delegraphischer Empfangsanzeige“,
Ifür „Telegramm mit dringender teleg zeigr“
Ifür „Telegramm mit Enpfangsanzeige durch die Post“,
.s für „nchsenden,
IIt sür „Post eingeschrirben“,
XI für „Eilbote bezahlt“,
:RXII für „Autwort und Bote bezahlt“,
für „ofssen beslellen“,
All für „eigenhändig bestellen“,
für „Tages- (von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht zu
vsillenhen Telegramm“,
(I für „telegraphenlagernd“,
(iI für „postlagernd“,
GiIs für bostlagernd eingeschrieben“,
’IIIX für „X Adressen“
v. Jede Adresse muß, um zunssig zu sein, mindestens zwei Wörter ent
halten, wovon das erste den Empsänger bezeichuet, das zweite den Namen der
Bestimmungs Telegraphenanstall angibt. Dieser muß im deutschen Verkehr so ge-
schrieben sein wie im „Verzeichnis der Telegraphenanstalten im Deutschen Reich“,
im außerdeutschen Verkehr wie im „Verzeichnis der für den internationalen Verkehr
geöffneten Telegraphenanstalten“. Im Au#olandsverkehr ist der Name des Be
stimmungslandes oder des Bezirks unbedingt erforderlich, sosern der Name der
VBestimmungoanstalt noch nicht in dem amtlichen Verzeichnis veröffentlicht ist.
ie Adresse muß alle Angaben enthalten, die nötig sind, um die Zustellung
des Telegramms an den Cmpfänger zu sichern. Diese Angaben sind in der Sprache
des Bestimmungslandes oder in französischer Sprache zu schreiben: die Namen und
Vornamen werden jedoch so zugelassen, wie sie der Absender niedergeschrieben hat.
Die Adresse muß serner so beschaffen sein, daß die Zustellung au den Empfänger
ohne Nachforschungen und Rückfragen erfolgen kann. Sie muß für die großen
Städle die Straße und die Hausnummer oder, in Ermangelung dessen, Näheres
über die Berufsart des Empfängers oder andere zweckentsprechende Angaben ent-
halten. Selbst für kleinere Orte ist es wünschenswert, daß dem Namen des Em
pfängers eine ergänzende Bezeichnung beigefügt wird, die greignet ist, im Falle
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