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Absender zurückgezahlt, wenn die voransbezahlte Leistung nicht ausgeführt worden
ist (vgl. 8 21, nd).
u. Ein Telegramm, welches durch die Ursprungsanstalt bereits befördert
worden ist, kann nur durch ein besonderes, von der Aufgabeanstalt nach den Be-
stimmungen im § 22 zu erlassendes gebührenpflichtiges Diensttelegramm zurück-
gezogen werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ist das anznhaltende
Telegramm dem Empfänger bereits Zugestellt, so wird er von der Zurückziehung
benachrichtigt, sofern das von der Ausgabeanstalt abgelassene gebührenpflichtige
Diensttelegramm keine gegenteilige Angabe enthält. Von der Zurückziehung des
Ursprungstelegramms oder von der Aushändigung des vorerwähnten Diensttele-
gramms an den Empfänger wird dem Absender mittels unfrankierten Briefes
oder, falls er die Gebühr für eine telegraphische Antwort vorausbezahlt hat, tele-
graphisch Kenntnis gegeben. Die Gebühren für das Telegramm selbst, das auf
Verlangen des Absenders unterwegs angehalten wird, werden nicht erstattet, wohl
aber vorausbezahlte Beträge für Nebenleistungen (vgl. Schlußsatz unter 1), wenn
diese nicht ausgeführt worden sind.
12.
1. Die Telegramme werden bei der Aufnahme oder gleich nach der Ankunft
bei der Bestimmungsanstalt, wenn die offene Bestellung nicht ausdrücklich verlangt
ist, verschlossen (vgl. unter V.).
II. Sie werden, ihrer Adresse entsprechend, entweder nach der Wohnung, dem
Geschäftslolal usw. des Empfängers bestelll oder weiterbefördert oder postlagernd,
lelegraphenlagernd oder bahnhoflagernd niedergelegt. Sie können den Empsängern
auch mittels Fernsprechers oder Ferndruckers nach den hierüber erlassenen besonderen
Bestimmungen übermittelt werden. Ferner dürfen Telegramme durch die bei
einzelnen Postanstalten eingerichteten verschließPbaren Abholungssächer (Schließfächer)
ausgegeben werden, wenn die Inhaber bei der lüberlassung der Schließfächer die
Abholungverklärung auf Telegramme ansgedehnt haben. Siaatotelegramme, dringende
Telegramme, Telegramme mil Empfangsanzeige, Telegramme, für die Botenlohn
vorausbezahlt ist, eigenhändig zu bestellende Telegramme sowie telegraphische Post-
auweisungen werden indes, der Erklärung des Empsängers ungeachtet, bestelll:
dasselbe geschieht mit den Telegrammen, die nicht am Tage nach dem Eingang
abgeholt worden sind. Telegramme, für die der Empfänger Gebühren zu entrichten
hat, werden bei der Ausgabe durch die Schließfächer wie die mil Porlo belasteten
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