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nicht haben eingezogen werden lönnen, sind vom Absender nachzuzuhlen. Zu viel
erhobene Gebühren werden zurückgezahlt.
rn. Der Velrag der vom Absender zu viel verwandten Postsreimarlen wird
jedoch nur auf seinen Antrag erstaltet.
* 22.
1. Der Absender und der Empfänger eines jeden besörderten oder in der
Beförderung begrissenen Telegramms oder deren Bevollmächtigte können innerhalb
der für die Aufbewahrung des Telegrammmaterials gellenden Frist, nachdem sie
sich vorher, wenn nötig, über ihre Verechtigung und ihre Person ausgewiesen
haben, auf telegraphischem Wege Auskunft über das Telegramm verlangen oder
Bestimmung darüber treffen. Sie können auch ein Telegramm, das sie auf
gegeben oder erhalten haben, entweder durch die Bestimmungs oder die Ursprunge
anstalt oder durch eine Durchgangsanstalt vollständig oder teilweise wiederholen
lassen. Sie haben folgende Beträge zu hinterlegen:
1. die Gebühr für das Telegramm, welche das Verlangen enthält:
. die Gebühr jür ein Antwortstelegramm, wenn auf Verlangen des Em
pfängers eine Übermittelung, die er für fehlerhaft hält, wiederholt werden
soll, oder wenn in anderen Fällen eine telegraphische Anlwort gewünsch!
wird.
n. Die Telegramme, welche die Berichtigung, Ergänzung oder Zurückiehung
von bereits beförderten oder in der Besörderung begrissenen Telegrammen bezwecken,
ebenso alle übrigen, solche Telegramme betressenden Mitteilungen, dürsen, wenn
sie für eine Telegraphenanstalt bestimmt sind, nur von Amt an Amt als gebühren
pstichtige, vom Absender oder Empfänger zu bezahlende Dienstnotizen gerichlet werden.
inu. Die Gebühren für die Berichtigungslelegramme, durch welche die Wieder-
holung einer als fehlerhaft vermuteten Stelle verlangt worden ist, werden ein
schließlich der Gebühren für die Antworten auf Antrag zurückgezahlt, wenn die
Wiederholung erweist, dasß, das oder die wiederholten Wörter im Ursprungeltelegramm
nurichtig wiedergegeben worden sind. Wenn im Ursprungstelegramm einige Wörter
richtig und die anderen unrichtig wiedergegeben worden sind, so wird die Gebühr
für die Wörter nicht erstattet, welche in dem Verichtigungstelegramm und in der
Antworl sich ausschließlich auf die im llrsprungstelegramm richtig übermittelten
Mörter beziehen.
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