60 1904
V. Seite 113 § 31 ist weiter in der vorletzten Zeile
für „Roppelzeng“ zu setzen:
„Reserve an Koppelzeng“.
VI. Seite 115 Anlage A: Die Titelseite ist durch den nachstehenden Neu-
druck zu ersetzen:
VII. Seite 117: Dem Muster sind folgende Spalten nachzutragen:
6
Bestimmung
der
letzten Vormusterung
(durch den Gemeindevorstand
vor der Musterung
auszufüllen).
Lausende Nummer
Die Spalten „6“ und „7“ erhallen die Nummern „7“ und „8“.
In der Schlußbescheinigung ist anstatt „Spalte 4 und 5“ zu
sexen: „Spalte 4, 5 und 7“.
VIII. Seite 124 Anlage l) ist im Kopse der Spalte 3# statt „4 Jahre alten
Pferde)“ zu setzen:
„der unter 4 Jahre alten Pferde)“.
Rudolstadt, den 23. Juli 1904.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
J. V.:
v. Holleben.