Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

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Auf TLeinwandpapier. 
1906 
(Vorderseite.) 
Muller 2. 
  
Namec, Stand und Wohnort 
des Eigentümers. 
Die Firma, welche das Fahrzeng 
hergeslellt hat. 
Die Bestimmung des Fahrzeugs. 
Die Betriebsart. 
Die Anzahl der Pferdekräste. 
Das Eigengewicht des Fahrzeugs. 
Das Höchstgewicht der Ladung. 
(Nur bei Lastkraftwagen.) 
  
  
(Rackseite.) 
  
(I. S.) 
Liste 1 
  
Das unsseilig beschriebene Kraftfahrzeug ist unter der Erlennungsuummer 
für den Verkehr auf össentlichen Wegen und Plätzen zugelassen worden, nachdem 
festgeslellt war, daß es den Anforderungen der §# der Polizeiverorduung, 
betressend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, entspricht. 
, den * 190 
  
 
	        
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