Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

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was der Kandidat für seine theorelische und praktische Fortbildung und 
zur Vorbereitung auf seinen künftigen Beruf als Prediger, Seelsorger, 
Liturg und Pädagog selbst getan hat, und welche Lebensverhältnisse und 
Verbindungen ihm dabei förderlich gewesen sind: auch sind diejenigen theo- 
logischen Disziplinen anzugeben, mit welchen sich der Kandidat vorzugs- 
weise beschäftigt hat, damit ihm bei der Prüfung Gelegenheit gegeben 
werden kann, sich in einem besonderen Fache auszuzeichnen: 
der Answeis über das Militärverhältnis: 
ein ärztliches Zeugnis. 
- 
8 18. 
Lorm der prüfung. 
Die Prüfung umfaßt drei Abteilungen: 
1. eine schriftliche, die Klaufurarbeiten, 
2. eine mündliche im Praktischen und 
3. eine mündliche wissenschaftliche Prüfung. 
8 19. 
Die schriftliche Prüfung. 
Es ist in je drei Stunden eine Arbeit zu fertigen aus dem Bereiche 
der alttestamentlichen Theologie: 
der neutestamentlichen Theologie: 
der historischen Theologie: 
der systematischen Theologie: 
der Pädagogik; ferner 
ein Predigtentwurf: 
der Entwurf einer Katechese. 
Die Arbeiten werden unter Aussicht gefertigt. 
e s —J 
8 20. 
Die mündliche Prüfung im Prakktischen. 
Die mündliche Prüfung im Praktischen betrifft- 
1. das Halten der Predigt, deren Entwurf in der Klaufur gefertigt war; 
2. das Halten der Katechese, deren Eutwurf in der Klaufur gefertigt war;
	        
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