Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

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über die Erfüllung dieser Bedingungen und über die gewünschte Losezahl nam- 
haft machen. 
XI. 
Die Ziehungsrequisiten der Hessisch-Thüringischen Staatslotterie werden, inso- 
weit sie für die Königlich Preußische Lotterieverwaltung verwendbar sind, von dieser 
zu den Anschaffungskosten übernommen. 
XII. 
Die Königlich Preußische General-Lotterie-Direktion wird darauf Bedacht 
nehmen, diejenigen Geschäfte, wie Druckereien und Papiergeschäfte, welche bisher für 
die Direktion oder die Kollekteure der Hessisch-Thüringischen Staatslotterie geliefert 
haben, auch für die Zukunft mit Aufträgen zu bedenken. « 
Zu Urkund dessen haben die Kommissare dieses Protokoll unterzeichnet. 
Geschehen in Eisenach den 17. Juni 1905 in einer einzigen Ausfertigung, 
die im Archive der Großherzoglich Sächsischen Regierung hinterlegt bleiben soll. 
und wovon beglaubigte Abschriften durch diese den Vertragsstaaten übergeben 
werden sollen. 
gez. Dr. Georg Strut. 
„ Carl Halle. 
„ Gcorg Plehn. 
Ludwig Ewald. gez. Dr. Johannes Hunnius. 
Dr. Ferdinand Rohde. „ Rudolf v. Ziller. 
Dr. Kurt Stöhr. „ Theodor Hierling. 
Erust Laue. „ Theodor Bauer. 
Dr. Otto Körbitz. „ Alfred Cammann. 
Gotthard v. Campe. „ Eduard Pustkuchen. 
— 2 22 27 5DS—S 
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