Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

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1906 
  
Lid. 
Nr. 
Der Pfändungsbeschluß ist 
  
  
A. Betreffs der aktiven Offlziere und Beamten: 
Den Regimentskommandeuren, den Kommandeuren der selbständigen (nichtregimemtierlen) 
Bataillone, dem Kommandeur der Infanterie-Schießschule, dem Präses der Gewehr- 
Prüfungs-Kommission, dem Kommandeur der Militär-Turnanstalt, den Kommandeuren 
der Kriegsschulen, der Oberfeuerwerkerschule, der Unterofsizierschulen, der Unteroffizier- 
vorschulen und der Militär-Knaben-Erziehungs-Anstalt, dem Chef des Militär-Reit- 
Instituts, den Kommandeuren des Lehr-Regimens der Feldartillerie-Schießschule, 
der Fuszarlillerie-Schießschule, dem Vorstande der Versuchs-Abteilung der Verkehrs- 
truppen, dem Direktor der Militär-Eisenbahn, dem Chef der Versuchskompagnie der 
Artillerie-Prüfungskommission, dem Inspekteur des Militär-Velerinärwesens, sowie den 
Kommandeuren der Landwehrbezirle und den Vorsländen der Bekleidungsämter. 
Der Militärintendantur des betressenden Armeekorps (Korpsintendantur) und der 
Imendautur der Verlehrstruppen.
	        
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