Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 133 
Anlage BE.#) 
Zivilversorgungsschein. 
Dem WVor- und Fomilienname, lette Slellung in einem der Schupgebiete) ist gegenwärtiger 
Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit vu .... Jahren.Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Polizei- 
truppe ESchutztruppe, im Grenz“- oder Zou- 
aussichtedienste) vvo 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste 
bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden aller Bundes- 
staaten. 
nach Maßgabe der darüber beslehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension vo . AM. Pf. monatlich. 
N. N., den # 19 
(Behörde, die über den Anspruch auf de 
GSiempel.) “22i enischieden *8 
Alter:Jaah# 
ahrt. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) 
) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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