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als vorhanden angenommen werden, wenn für gewisse Dienstzweige die Prüfung.
bestanden oder der Vorbereitungsdienst zum größeren Teile zurückgelegt ist.
Verlin, den 8. Juli 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Wermuth.
II.
Verzeichnis
der den Militäranwärtern usw. im Staatsdienst des Fürstentums
Schwarzburg-Rudolstadt vorbehaltenen Stellen.
A. Ausschließlich mit Militäranwärtern und — soweit es sich um Unter-
beamtenstellen handelt — mit Inhabern des Anstellungsscheins zu besetzende Stellen
(5 3 der Grundsätze):
1. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden außer bei der Ministerial-
abteilung, bei der die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden (bei
der Geheimen Kanzleiz:
Kanzlisten, Kopisten, Botenmeister, ständige Hülfsschreiber:
2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden:
ai) Gerichtsvollzieher, Aufseher in Strafaustalten, Steueraufseher, mit dem
Vorbehalte, vorübergehend auch Zivilaspiranten des höheren Steuer=
dienstes als solche zu verwenden,
b) Unterbeamte:
Gefängniswärter, Straßenwärter, Chausseegelderheber, soweit solche im
Staatsdienste angestellt sind,
Kastellane und Hausmeister, Diener, Beidiener und Boten, Exekutoren.
B. Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern zu besetzende Stellen (6 4
der Grundsätze) bei allen Behörden mit Ausnahme des Ministeriums:
Registratoren,
Gerichtsschreibergehülfen,
Straßenoberaufseher.