166 1907
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die innere, administrative Einteilung in den im öster-
reichischen Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis
der in den Anlagen I und II zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen
Reiche und Österreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 (Reichs-Gesetbl. 1906 S. 287)
aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigte
Anlage I.
1. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich.
Statt „Unter-Gänserndorf“ zu setzen:
„Gänserndorf“.
. Erstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzuseben:
„Bezirkshauptmannschaft Preßni“.
Viertes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Nachod“.
4. XV. Sechstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“.
XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Zboröw“.
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Anlage II.
a. In Österreich.
Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich.
Statt „Untergänserndorf“ zu setzen:
„Gänserndorf“.
7. XI. Drittes Sperrgebiet in Steiermark.
Statt „Feistritz“ zu setzen:
„Leibnit“.
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