Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

166 1907 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die innere, administrative Einteilung in den im öster- 
reichischen Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis 
der in den Anlagen I und II zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen 
Reiche und Österreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 (Reichs-Gesetbl. 1906 S. 287) 
aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigte 
Anlage I. 
1. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. 
Statt „Unter-Gänserndorf“ zu setzen: 
„Gänserndorf“. 
. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzuseben: 
„Bezirkshauptmannschaft Preßni“. 
Viertes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Nachod“. 
4. XV. Sechstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“. 
XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Zboröw“. 
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Anlage II. 
a. In Österreich. 
Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. 
Statt „Untergänserndorf“ zu setzen: 
„Gänserndorf“. 
7. XI. Drittes Sperrgebiet in Steiermark. 
Statt „Feistritz“ zu setzen: 
„Leibnit“. 
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