1907 3
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Das Statistische Bureau Vereinigter Thüringischer Staaten in Weimar ist
beanftragt, die Prüfung und weitere Bearbeitung des gesamten Materials nach
den vom Bundesrat gefaßten Beschlüssen vorzunehmen.
Zur Sicherung der gehörigen Ausführung dieses Auftrages haben sämtliche
Gemeindevorstände bezw. Vertreter der Gautsbezirke allen Anforderungen, welche von
dem Vorstand des Statistischen Bureaus wegen etwa nötiger Aufklärung der in
den Haushaltungslisten gemachten Angaben und wegen der Berichtigung und end-
gültigen Feststellung des Zählungsergebnisses überhaupt an sie gelangen, mit Be-
schleunigung und Sorgfalt nachzukommen.
Rudolstadt, den 2. November 1907.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium,
Abtellung des Innern.
Dr. Körbiß.
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