1907 11½
Viehpaß für Einhufer oder Rindvieh.
(Nichtzutressendes durchstreichen.)
(Dieser Paß hat eine Gültigkeitsdauer von 8 Tagen.)
Herkunftsort (letzter danernder Standort) des Tieres:
Landratsamtsbezirk:
Bundesstaat: Schwarzburg-Rudolstadt.
Tierbesitzers:
Name und Wohnort des d. i. der Wirtschaftsbesitzer am Herkunftsort)
Tierbegleiters:
Tiergattung und Geschlechte
Farbe:
Beschreibung des Tieres Abzeichen:
Alter:
Besondere Merkmale:
(Brandzeichen, Ohrmarken u. dgl.)
Bestimmungsort:
Angabe des Weges bis zur Eintrittsstation:
, den. . 19.
Die Ortsbehörde:
(Diensistempel.)