Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 11½ 
Viehpaß für Einhufer oder Rindvieh. 
(Nichtzutressendes durchstreichen.) 
(Dieser Paß hat eine Gültigkeitsdauer von 8 Tagen.) 
  
Herkunftsort (letzter danernder Standort) des Tieres: 
Landratsamtsbezirk: 
Bundesstaat: Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
Tierbesitzers: 
Name und Wohnort des d. i. der Wirtschaftsbesitzer am Herkunftsort) 
Tierbegleiters: 
Tiergattung und Geschlechte 
Farbe: 
Beschreibung des Tieres Abzeichen: 
Alter: 
  
Besondere Merkmale: 
(Brandzeichen, Ohrmarken u. dgl.) 
  
Bestimmungsort: 
  
Angabe des Weges bis zur Eintrittsstation: 
  
, den. . 19. 
Die Ortsbehörde: 
(Diensistempel.)