16 1907
* 17.
In einem Zuge dürfen nicht mehr als 120 Achsen laufen.
* 18.
In jedem Zuge müssen außer den Bremsen au der Lokomotive und am
Tender so viele Bremsen bedient sein, daß mindestens der aus nachstehendem Ver-
zeichnisse zu berechnende Teil der im Zuge befindlichen Wagenachsen gebremst
werden kann:
Auf Neigungen Von 100 Wagenachsen sind
von vom Verhültnis mit Bremsen zu versehen
# Iico 6
2,5 1:400 6
5.0 1:200 6
7.5 111#33 8
10“0 1100 10
12,5 1:50 13
15.0 1:66 15
17.5 1:57 18
20,0 1: 50 20
22,5 1:44 22
25,0 1:10 25
30,0 1:3:3 30
35,0 1:28. 34
10,0 1:25 39
Bei der hiernach auszuführenden Berechnung der Zahl der zu bremsenden
Wagenachsen ist folgendes zu beachten:
a) Für Neigungen, die zwischen den in dem Verzeichnisse aufgeführlen liegen,
gilt jedesmal die größte der dabei in Frage kommenden Bremszahlen.
l) Die Anzahl der zu bremsenden Wagenachsen ist für die stärkste, auf der
fraglichen Strecke vorkommende Bahnneigung (Steigung oder Gefälle), die
sich unnnterbrochen auf eine Länge von 1000 m oder darüber erstreckt,