Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 168 
Anlsage 3. 
Geflügelpaß. 
(Dieser Paß hat eine Gültigkeilsdauer von 8 Tagen.) 
  
Herkunftsort der Tiere: 
Landratsamtsbezirk: 
Bundesstaat: Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
  
Besibers: 
Name und Wohnort des 8 lei 
egleiters: 
Geflügelgattung: 
Stückzahl: 
  
Etwaige besondere Merkmale: 
  
Bestimmungsort: 
  
Angabe des Weges bis zur Eintrittsstation: 
  
, den 19 
(Dienßtstempel.) Die Ortsbehörde: