Object: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Ausgaben. 
  
Rps. a. p. Rps. a. p. 
— 
swwiiisee einschl. Ge- 
hä für Verwandte, 
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402 081 00 
  
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departement, 
und Stab 
Steuerdepartement, Be- 
amte, 43 155 00 
Verwaltung von Pemba 
und Benadir-Küstt 84045 00 
Zölle, Verschiedene200 00 
Hafendienst 
Hasenoffizier und Siab 
Seeamt, 2 Dampfer 
Kriegswesen 
Hauptquartierstab. 
Reguläre Truppen und 
Fäbbei 
Orchester, Munition, Be- 
kleidung, Equipirung 
k. Departement für öffent- 
liche Arbeiten: 
Beamte 2c. 
Bauten, Wegebesserung, 
9 enanlage von Vegen 
Materialien und 
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Minister 
17280 00 
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134400 00 
  
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20 000 00 
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48700 0 0 
88700 00 
16 601 0 0 
8 160 0 0 
30 000 0 0 
—2260000. 
  
. Jasuzvetwaltuug 
.Eintragungöamt. 
. Verschiedenes Unvor- 
hergesehene 
. MedtzmaldepartenuatIt 
Oberingenieur 
Uebertrag. z1. de. 
zember 1893 
Uebertrag wie *0 . 
giltguomenochstreutgc 
Verbindlichkeiten. 
Schähungsweiser Ueberst cuz 
am 31. Dezember 189. 
— 
— 
S 
  
1 068 630 0 0 
170940 00 
Auso. 
107 1270 0 
  
  
A. A. A. A. A. K. . A. A Z. A. A. A A. A. E. A. . . E. .A. A. K. . A. A. S. S. K. . 
Titterarische Besprechungen. 
The Partition of Africa by J. Scott 
Keltic, Assistant Secretary# to tbe Royal 
Geographical Socicty. With trenty-onc maps. 
London: Edward Stanlord, 26 and 27 
Cockspur Street, Charing Cross, S. W. 1893. 
Preis 16 Schilling. 
Das vorliegende Werk stellt sich eine umsassendere 
Aufgabe als das im Jahre 1888 erschienene ver- 
208 
  
  
dienstvolle Werk von Emile Banning über die 
politische Theilung Afrikas). Es schildert die Er- 
sorschung und Besiedelung Afrikas von den frühesten 
Zeiten bis auf die jüngste Gegenwart in gründlicher 
und übersichtlicher Weise und unter eingehender Be- 
rücksichtigung der wirthschaftlichen. politischen und 
geographischen Verhöltisse. Besonders eingehend 
ist die Entwickelung der Dinge seit dem Eintritt 
Deutschlands in den Wettbewerb um Afrika be- 
handelt, wodurch eigentlith erst der Anstoß zu den 
staunenswerthen Fortschritten in der Erschließung 
des so lange vernachlässigten Erdtheils gegeben 
wurde. 
Wenngleich uns auf Schritt und Tritt der 
warme Patriotismus des Engländers entgegentritt, 
welcher bedauernd auf diejenigen Landgebiete blickt, 
die dem britischen Reiche verloren gingen, so berührt 
doch wohlthnend die Sympathie und Anerkennung, 
welche er uns, dem stammverwandten Volke, in 
unseren kolonialen Bestrebungen widmet. So hebt 
er hervor, wie in Deutsch-Ostafrika die Küstenorte 
und die Stationen im Innern ausgebaut worden, 
Wege und Häuser hergestellt sind, wie durch Betonnung 
und Beseuerung die Schifffahrt erleichtert wird, wie 
Araber und Inder im Gefühl bisher nicht gekannter 
Sicherheit sich in den uralten Städten an der Küste 
sammeln, die vielleicht bald zu größerem Wohlstand 
helangt sein werden, als vor 400 Jahren, der Zeit, 
wo die Portugiesen ihr Zerstörungswerk behannen. 
Er schildert die Entwickelung von Togo und Kamerun 
und bezeichnet es als einen Vorzug, daß Deutschland 
nicht wie Frankreich und England seine Schutz- 
gebiete 
mit Veamten überlaste. Im Einzelnen 
finden sich manche Irrthümer. So ist es unzu- 
treffend, wenn gesagt wird, daß für Kamerun im 
Jahre 1890 ein Zuschuß im doppelten Betragc der 
auf 290 000 Mark angegebenen Einnahmen des 
Schutzgebiets vom Mutterland hätte gewährt werden 
müssen. 
Thatsächlich decken in Kamernn sowohl wie in 
Togo die Einkünfte bereits seit mehreren Jahren 
annähernd die Ausgaben. So ist ferner unrichtig 
die Angabe, daß Deutschland versucht habe, von 
Togo aus im Widerspruch mit der deutsch-englischen 
Vereinbarung über eine neutrale Zone in das Innere 
einzudringen, unrichtig ferner, daß deutscherseits dem 
8 
und iniche Gesellschaft behandeln. 
Sultan von Sansibar unter verschiedenen Vorwänden 
Abzüge von dem für Abtretung der Küste gezahlten 
Kaufpreis gemacht worden seien. Durch derartige 
Irrthümer in Einzelheiten wird indeß das Gesammt- 
bild kaum beeinträchtigt. Dieses bietet vielmehr eine 
sehr anschauliche Uebersicht. Von besonderem Inter- 
esse für uns sind u. A. die Kapitel, welche die 
Royal Niger Company, die englisch-ostafrikanische 
Sehr 
*) Vergl. D. Kol. Bl. 1890 S. 27.
	        
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