Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsechzigster Jahrgang. 1908. (69)

vo 1908 
Ferner hat das Landratsamt von jedem ersten Ausbruch der Pferde-Influenza 
in einer Ortschaft, sowie von dem Erlöschen der Seuche (§ 8) allen dem Senchen- 
orte benachbarten Bezirks-, (Kreis-) Verwaltungsbehörden, sowie dem General- 
kommando desjenigen Armeekorps, in dessen Bezirk der Seuchenort liegt, sofort 
schriftliche Mitteilung zu machen. Ist der Seuchenort ein Truppenstandort, so ist 
auch der Garnisonälteste zu benachrichtigen. 
Das Seuchengehöft ist am Haupteingangstore oder au einer sonstigen ge- 
eigneten Stelle in augenfälliger und haltbarer Weise mit der Juschrift „Pferde- 
Jnfluenza“ zu versehen. An allen Eingängen des Seuchenortes sind Tafeln mit 
gleicher Inschrift aufzustellen. In größeren Ortschaften kann die Aufstellung der 
Tafeln mit Genehmigung des Landratsamts auf einzelne Straßen oder Teile des 
Ortes beschränkt werden. 
82. 
Ist der Ausbruch der Influenza unter dem Pferdebestaude eines Gehöfts durch 
das Gutachten des beamteten Tierarztes festgestellt, so bedarf es bis zum Erlöschen 
der Seuche (§ 8) einer sachverständigen Feststellung weiterer Krankheitsfälle unter 
den Pferden des verseuchten Gehöfts nicht mehr. 
83. 
Ist in einem Pferdebestande die Influenza oder der Verdacht derselben von 
dem beamteten Tierarzte festgestellt worden, so kann letzterer, vorbehaltlich der 
Genehmigung des Landratsamts, die sofortige Absonderung der seuchekranken und 
seucheverdächtigen Pferde von den gesunden Pferden anordnen, sofern diese ohne 
besondere Schwierigkeiten ausführbar ist. 
Die Trennung ist derart zu bewirken, daß auch jede mittelbare Berührung 
vermieden wird. 
Die vom beamteten Tierarzte getroffenen Anordunnngen sind dem Besiter der 
Tiere oder dessen Vertreter zu Protokoll oder durch schriftliche Verfügung zu er- 
öffnen, auch ist davon der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu machen. 
*l 4. 
Die seuchekranken und die der Seuche verdächtigen Pferde unterliegen der 
Gehöftsperre.
	        
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