Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsiebzigster Jahrgang. 1910. (71)

1910 11 
IV. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 15. März 1910, 
betreffend das Viehseuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche 
und Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905. 
Die nachstehende in Nr. 2 des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom 
14. Januar 1910 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Ja- 
nuar 1910, das Viehsenchen-ÜUbereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und 
Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 betreffend, wird unter Bezugnahme auf 
die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Oktober 1907 (Ges. S. 1907 S. 165) 
hierdurch noch besonders zur Kenntnis gebracht. 
Rudolstadt, den 15. März 1910. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
In Vertretung. 
Dr. Körbitz. 
Weltanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im öster- 
reichischen Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis 
der in den Anlagen I und II zum Viehseuchen-ÜUbereinkommen zwischen dem 
Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 (Reichs-Gesepbl. 
1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: 
Anlage I. 
1. XVIII. Erstes Sperrgebiet in Mähren. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Wsetin.“ 
2. XX. Driltes Sperrgebiet in Mähren. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Bärn.“
	        
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