Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsiebzigster Jahrgang. 1910. (71)

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Die Vorschriften der Geschäftsordnungen für die Gerichtsschreibereien und für 
das Sekretariat der Staatsanwaltschaft darüber, in welchen Fällen eine Zustellung 
durch die Post nicht bewirkt werden soll, bleiben unberührt. Ist in einem solchen 
Falle die Zustellung außerhalb des Amtsgerichtsbezirkes, in dem der Siß der 
Behörde sich besindet, zu bewirken, so ist der Gerichtsschreiber des für den Zu- 
stellungsanftrag zusländigen Amtsgerichts um Beauftragung eines Gerichtsdieners 
zu ersuchen. 
Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn der Zustellungsort in einem 
anderen deutschen Bundesstaate belegen ist. In gleicher Weise haben die Gerichts- 
schreibereien der Amtogerichte das Ersuchen des Gerichtsschreibers eines anderen 
deutschen Bundesstaates um Beanftragung eines Gerichtsdieners zu erledigen: 
Kosten kommen hierfür nicht in Ansatz. 
8 4. 
Die Bekauntmachung von Verfügungen durch Veröffentlichung erfolgt nach 
Maßgabe der hierüber bestehenden besonderen Vorschriften. 
II. Tätigkeit des Gerichtsschreibers. 
5 5. 
1. Der Gerichtsschreiber hal die für die Ausführung der Verfügungen und 
Beschlüsse sowie für die Zustellungen überhaupt in den Geschäftsordnungen gegebenen 
Vorschriften auch bei den Zustellungen von Amts wegen zu beobachten. Er hat 
diese Zustellungen vorzubereiten und dabei zu prüfen, ob das Schriftstück beglaubigt 
ist und den sonstigen für die Zustellung gegebenen Vorschriften entspricht. 
2. Jusbesondere ist bei der Zustellung durch einen Gerichtodiener das Schrift- 
stück vor der Aushändigung an diesen gemäß § 211 der Zivilprozeßordnung zu 
verschließen, mit der dort vorgeschriebenen Ausschrist und mit vollstäudiger Geschäfto 
nummer, in den Fällen des § 185 anßerdem mit einem die Zustellung an den 
beteiligten Ersaßempfänger ausschließenden Vermerle zu versehen. Ladungen zu 
einer Hauptverhandlung in Strassachen, die einem nicht auf freiem Fuße befindlichen 
Angeklagten zugestellt werden sollen, erhalten auf der Ausschriftseite den Vermerk 
„Ladung zur Hauptverhandlung“. Dem Schriftstück ist das Formular zu einer
	        
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